»Waffe und Würde« – so der Titel einer Objektgeschichte in der unlängst erschienenen Festbroschüre des Deutschen Historischen Museums zu seinem 25-jährigen Jubiläum. Es geht um einen Revolver, der dem Jüdischen Museum als Schenkung angeboten wurde, dort auf großes Interesse stieß und letztlich den Weg in die Sammlung des Deutschen Historischen Museums fand. Warum?
Die Geschichte: Eine Frau, die als ›Halbjüdin‹ während der NS-Zeit in Berlin um ihr Leben fürchten muss, schafft sich einen Revolver an, um im Fall einer drohenden Deportation ihrem Leben selbst ein Ende zu bereiten. Sie überlebt die Verfolgungszeit, bewahrt den Revolver als Erinnerungsstück auf, schenkt ihn später einem Nachbarn, der sich wiederum an das Museum wendet, als er durch Änderungen des Waffenrechts verpflichtet wird, seine Waffe zu registrieren oder abzugeben. Für ein Haus wie das Berliner Jüdische Museum, in dessen Sammlungen und Dauerausstellung das biografische Narrativ eine wichtige Rolle spielt, wäre dieser Revolver im Hinblick auf seine dichte Überlieferung ein ›starkes‹ Objekt, das wir gerne in die Sammlung aufnehmen würden.
Jedoch: Ein Telefonat mit dem für 30.000 Militaria zuständigen Kuratoren-Kollegen im Deutschen Historischen Museum Unter den Linden ergibt: das geht nicht so einfach, eine Schusswaffe hat auch im Museum einen besonderen Objektstatus. Der verantwortliche Kurator braucht einen Waffenschein. Ergo: ich selbst müsste den Waffenschein erwerben – was für eine befremdliche Vorstellung! Eigentlich wollte ich nur eine Expertenmeinung zur Datierung des Revolvers einholen, um die Schlüssigkeit der mündlichen Überlieferung zu verifizieren. Doch nun nimmt die Sache eine unerwartete Wendung.
Ein zweiter Anruf, diesmal bei der zuständigen Sachbearbeiterin im Polizeipräsidium, Platz der Luftbrücke, bringt weitere Erkenntnis: das Papier, genauer: die »Waffenbesitzkarte«, will offiziell erworben sein. Schusswaffenausbildung, staatliche Prüfung, erst dann kann ich überhaupt daran denken, besagten Revolver in die Hand zu nehmen. Dann vielleicht doch lieber die andere Möglichkeit: Entschärfung des Revolvers durch einen Büchsenmacher? Den gibt es kaum noch, schon gar nicht in Berlin, außerdem würde dieser Eingriff die Historizität des Objekts entwerten. Beide Varianten werden verworfen, eine einzige Schusswaffe in der Sammlung des Jüdischen Museums lohnt nicht den Aufwand eines Waffenscheins. Was also tun, um zu verhindern, dass mit dem Revolver die dazugehörige Geschichte verloren geht?
Es folgt ein dritter Anruf: Wäre der Kuratoren-Kollege des Deutschen Historischen Museums an dieser Waffe für die Sammlung interessiert? Dann könnte ich den Kontakt zu ihrem Besitzer vermitteln. Die Antwort lautet »ja«: der Waffentyp des Revolvers ist noch nicht in der Sammlung des DHM vertreten, und das biografische Moment, das in der primär militärgeschichtlich ausgerichteten Sammelperspektive der Militaria-Abteilung nur eine marginale Rolle spielt, macht das Objekt zusätzlich interessant und singulär für das Haus. So blieb der Revolver im Sinne aller Beteiligten erhalten, und seine Geschichte kann nun einem breiteren Publikum erzählt werden.
Leonore Maier, Sammlungen