Im Oberstübchen ist Jahrmarkt

– oder warum ein Taschenhund nicht mit ins Museum darf

Ein kleiner Hund guckt aus einer Umhängetasche

Bild von Gertraud Zimmermann aus dem Beitrag Eine ganz süße Begleitung – ein Chihuahua – Taschenhund auf www.myheimat.de

Vor einiger Zeit wollte eine Berliner Großfamilie das Jüdische Museum Berlin besuchen, mit Oma, Kind und Kegel und dem Taschenhund Choux-Choux. Als die Familie sich in Richtung Dauerausstellung aufmachte, war ein reibungsloser Einlass an der Kartenkontrolle vorbei für alle Familienmitglieder kein Problem – außer für das Familienoberhaupt. Der stattliche Herr trug nämlich eine kleine Tasche unter dem Arm, aus der ein noch kleinerer Hund herausschaute.

Die Hosts des Museums machten das Familienoberhaupt freundlich darauf aufmerksam, dass der Hund zwar in die Lobby und den Museumsgarten dürfe, nicht aber in die Ausstellungsgeschosse. Sie stießen damit allerdings auf wenig Einsicht, und eine hitzige Diskussion entbrannte. Das Argument: »Dies ist ein Taschenhund, der darf überall hin!« Die verwunderten Hosts, die bis dato nicht einmal den Begriff »Taschenhund« gekannt hatten, gingen der ungeklärten Frage nach: Warum genau durfte Choux-Choux eigentlich nicht mit ins Museum?

Der Hund war ja unbeschadet durch die Sicherheitskontrolle gelangt. Hatte er dort seine Waffen aushändigen müssen? Fragte er an der Kasse nach einem Hunderabatt und man hatte es ihm verweigert? Oder hätte der Taschenhund seine Tasche an der Garderobe abgeben müssen? Nein – all jene Gründe sprachen nicht dafür, ihm den Einlass zu verwehren. Es war ganz einfach die Hausordnung des Museums, die es aus konservatorischen Gründen nicht erlaubt, dass Tiere unsere Ausstellungen besichtigen.

Abita Stage Purse Chihuahua

Foto: Ray Devlin (originally posted to Flickr as Abita Stage) CC-BY-2.0, via Wikimedia Commons

Lösungsvorschläge der Hosts, das Familienoberhaupt könne mit Choux-Choux im Museumsgarten oder im Café verweilen, während der restliche Teil der Familie die Ausstellung besucht, wurden ausgeschlagen. Verständlicherweise wollte man den Hund auch nicht an der Laterne vor dem Museum draußen anbinden – zumal die Sicherheitsbestimmungen des Hauses auch das nicht gestattet hätten. Kurzum, man erzielte keine Einigung, so dass die gesamte Familie das Eintrittsgeld zurückbekam und der Museumsbesuch auf einen späteren Zeitpunkt ohne Choux-Choux verschoben wurde.

In seinem vehementen Eintreten für die kulturelle Bildung seines Taschenhundes verwies das Familienoberhaupt auch auf die Museumswebsite. Diese enthalte schließlich keinen Hinweis, der die Mitnahme von Taschenhunden in die Ausstellung untersagt. Einen solchen Hinweis gab es bis dato tatsächlich nicht – nunmehr aber schon.

Mit unserem allgemeinen Hinweis zu Haustieren wollen wir zukünftigen Missverständnissen vorbeugen und vermeiden, dass andere Besucher das Museum mit Taschenkatzen, Taschenhamstern oder diversen anderen Kleintieren besichtigen möchten. Ausnahmen sind selbstverständlich Assistenzhunde, z. B. Blindenführhunde – diese dürfen mit ins Museum. Choux-Choux gehörte leider nicht in diese Kategorie. Wir hoffen, dass er es verschmerzen wird, sich nicht vor Ort über die jüdische Geschichte kundig gemacht zu haben.

Doreen Tesche arbeitet in der Website-Redaktion unseres Museums und hat den Haustier-Hinweis umgehend online gestellt, als ihr diese Geschichte zu Ohren kam.

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