Freitag,
28. April 1933
Kündigungsschreiben des Gewerkskrankenvereins an Gertha Kroto
Im Rahmen dieser Maßnahmen wurde am 28. April der 39-jährigen Zahnärztin Gertha Kroto (1893–1972) nach vierjähriger Tätigkeit ihre Stelle am Zahnärztlichen Institut des Gewerkskrankenvereins in Berlin »vorsorglich« zum 31. Mai 1933 gekündigt. Die in dem Einschreiben erwähnte Eventualität einer Weiterbeschäftigung blieb erwartungsgemäß aus, und exakt zum Ende des Monats Mai wurde ihr ein Zeugnis ausgestellt, das ihr sehr gute »Leistungen und Fähigkeiten auf allen Gebieten der Zahnheilkunde« bescheinigte.
Die Kündigung war indessen nur der erste Schlag gegen die 1924 approbierte Zahnärztin, eine von nur wenigen Frauen in diesem von Männern dominierten Beruf. Wenige Wochen später, zum 30. Juni, verlor sie die Kassenzulassung, was zur Folge hatte, dass sie in ihrer Praxis in der Residenzstraße 125 in Berlin-Reinickendorf keine Kassenpatienten mehr behandeln durfte. Nur durch die Betreuung von vornehmlich jüdischen Privatpatienten gelang es Gertha Kroto die Familie über Wasser zu halten, insbesondere nachdem ihr Mann 1936/37 seine Stelle als Ingenieur bei der AEG verloren hatte.
Aubrey Pomerance