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Barriere­freiheits­erklärung

Stand 26. Jul 2022

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.jmberlin.de veröffentlichte Website und wurde am 26. Juli 2022 erstellt/überarbeitet.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behinderten­gleichstellungs­gesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informations­technik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absatz 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Ein im April 2021 nach EN 301 549/WCAG 2.1 durch­geführter Benutzertest ergab, dass unser Internet­auftritt derzeit noch keine voll­ständige Barriere­freiheit bietet. Im Rahmen unseres Engagements für Barrierefreiheit und Benutzer*innen­freundlichkeit sind wir aber bestrebt, alle relevanten Zugänglichkeits­standards (derzeit BITV 2.0) ein­zuhalten und die aktuell noch bestehenden Barrieren abzubauen.

Welche Teil­bereiche sind beispiels­weise nicht oder nicht voll­ständig barriere­frei?

  • PDF-Downloads: Seit 2016 bemühen wir uns, PDFs barriere­frei online zu stellen oder deren Inhalt zusätzlich als HTML auf unserer Website zugänglich zu machen. Alle Dateien sind ent­sprechend gekenn­zeichnet, ob sie barriere­frei sind oder nicht.
  • Multimedia: Zum Teil fehlen textliche Auf­bereitungen multi­medialer Inhalte in Form von Untertiteln (bei reinem Audio: Transkripte) und Audio­deskriptionen. Bei neu eingestellten Videos und Audios sind wir bemüht, Unter­titel bzw. Trans­kripte sofort bereit­zustellen oder schnellst­möglich nach der Ver­öffentlichung nach­zureichen.
  • Tastatur­bedien­barkeit und Screen­reader: Link­listen der Naviga­tionen sind zum Teil sowohl in der Lese- als auch in der Fokus-Reihen­folge nicht sinn­voll bedien­bar. Ihre Position im DOM ent­spricht nicht der visuellen Anordnung. Das Gleiche gilt für den Such­schlitz.
  • Modale Dialog­fenster: Dialog­fenster (Service-Navigation, Such­schlitz) sind weder für Tastatur noch für Screen­reader modal, da zum Beispiel durch das Drücken der TAB-Taste der Fokus in den in­aktiven Bereich der Seite führen kann und unsichtbar wird.
  • Formulare: Check­boxen und Radio-Buttons sind nicht zu­gänglich gemacht und nicht per Tastatur bedienbar (ersetzt durch Text und Hintergrund­grafik). Es fehlen strukturierende Absatz-Tags sowie standardisierte autocomplete-Attribute für die Eingabe persönliche Daten.

Die oben genannte Website wurde von einer Accessibility Consulting Firma getestet. Auf Grundlage der Testergebnisse wird eine Überarbeitung der Site vorgenommen. Gebärden­sprachvideos werden erstellt. Informationen in Leichter Sprache werden bereits angeboten.

Barriere­freiheits­erklärung zur JMB App

Stand 6. Nov 2024

Diese Erklä­rung zur Barriere­freiheit gilt für die vom Jüdischen Museum Berlin veröffent­lichte mobile Anwen­dung JMB App und wurde am 6. November 2024 erstellt.

Als öffent­liche Stelle im Sinne der Richt­linie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Web­sites und mobi­len Anwen­dungen im Eink­lang mit den Bestim­mungen des Behin­derten­gleich­stellungs­gesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barriere­freien-Infor­mations­technik-Verord­nung (BITV 2.0) zur Um­setzung der Richt­linie (EU) 2016/2102 barriere­frei zugäng­lich zu machen.

Die Anfor­derungen der Barriere­freiheit erge­ben sich aus § 3 Absatz 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grund­lage von § 12d BGG erlas­sen wurde.

Eine Selbst­bewer­tung und ein im Juli 2024 profes­sionell durch­geführtes Screen­reader­testing ergab, dass unsere App der­zeit noch keine voll­ständige Barriere­frei­heit bietet. Im Rahmen unse­res Engage­ments für Barriere­freiheit und Benutzer*innen­freund­lichkeit sind wir aber bestrebt, alle rele­vanten Zugäng­lichkeits­standards (derzeit BITV 2.0) einzu­halten und die aktuell noch beste­henden Barrieren abzu­bauen.

Welche Teil­bereiche sind beispiels­weise nicht oder nicht voll­ständig barriere­frei?

  • Die inter­aktive Karte ist per Screen­reader nicht nutz­bar.
  • Einige der spiele­rischen Elemente sind per Screen­reader nicht nutz­bar. Folgende Statio­nen können daher in den Vertiefungs­ebenen „Mit­machen“, „Vertie­fen“ und „Begeg­nen“ problema­tisch sein:
    • 222 KASCHRUT: Koscher einkaufen
    • 234 MIT VERBUN­DENEN AUGEN: Finden Sie die Syna­goge?
    • 120 GLAS­HOF: Finden Sie die Sukka?
    • 274 RAHEL VARN­HAGEN: Taufe: ja oder nein?
  • Die folgen­den Hörbei­träge haben einen automa­tischen Bild­wechsel ohne Alt-Texte:
    • 253 JOSEPH SÜSS OPPEN­HEIMER: Die Spott­medaille
    • 276 HAND­WASCH­BECKEN: Segen des Kohen
    • 322 DER FOTO­GRAFISCHE BLICK: Mutige Schnapp­schüsse
    • 314 BLICK AUF DEN HOF: Paul Celan und Gisèle Lestrange
  • Es gibt keine Hin­weise zur Naviga­tion der App in Deutscher Gebärden­sprache.

Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barriere­freiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür unser Feedback-Formular.

Sie können uns auch per Post, telefonisch oder per E-Mail kontaktieren:

Stiftung Jüdisches Museum Berlin 
Lindenstraße 9-12 
10969 Berlin 
Deutschland

T +49 (0)30 259 93 300 
F +49 (0)30 259 93 409 
info@jmberlin.de

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinder­ungen gibt es eine Schlichtungs­stelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungs­stelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungs­stelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontakt­möglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungs­stelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungs­verfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechts­beistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungs­verfahren. Dort können Sie nach­lesen, wie ein Schlichtungs­verfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärden­sprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

T +49 (0)30 18 527 2805
F +49 (0)30 18 527 2901
info@schlichtungsstelle-bgg.de 
www.schlichtungsstelle-bgg.de

Ein Modell einer Synagoge, das Hände abtasten.

Barrierefreiheit im Jüdischen Museum Berlin im Überblick

Allgemeine Informationen
Barrierefreiheit im Jüdischen Museum Berlin – Anreise, Museumsbesuch, zielgruppen­spezifische Angebote und Ansprech­partner*innen
Leichte Sprache – über das Museum und seine Internet-Seite in Leichter Sprache
Aktuelle Seite: Barrierefreiheitserklärung – Infos zu noch nicht abgebauten Barrieren, der Möglichkeit Feed­back zu geben und der Schlichtungsstelle
Führungen & Workshops
JMB App – mit Audio-Touren, Leichter Sprache, Deutscher Gebärdensprache, für Screenreader optimiert, mit Tastanleitungen für Tastgemälde und Audio-Texten zum Mitlesen
Inklusive Führungsangebote – buchbar und mit festen Terminen

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