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Stiftungsgesetz für die Stiftung Jüdisches Museum Berlin

Am 16. August 2001 verabschiedete der 14. Deutsche Bundestag das Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Jüdisches Museum Berlin“. Damit wurde das Jüdische Museum Berlin zu einer bundeseigenen Stiftung des öffentlichen Rechts.

„Zweck der Stiftung ist es, jüdisches Leben in Berlin und in Deutschland, die von hier ausgehenden Einflüsse auf das europäische und das außereuropäische Ausland sowie die Wechselbeziehungen zwischen jüdischer und nichtjüdischer Kultur zu erforschen und darzustellen sowie einen Ort der Begegnung zu schaffen.“ (Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)

Im Stiftungsgesetz sind unter anderem die Zusammensetzung des Stiftungsrats und dessen Aufgaben festgeschrieben. Seit seiner Verabschiedung ist dieses Gesetz unverändert geblieben. Es wird durch eine Geschäftsordnung für den Stiftungsrat ergänzt.

Stiftungsgesetz

Den vollständigen Gesetzestext finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz.

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