Musikinstrumentensammlung Landowska
Unter Leitung von Gerigk beschlagnahmte der Sonderstab Musik im September 1940 die Sammlung von Landowska als »herrenloses jüdisches Gut«. Ihre Verpackung nahm zwei Wochen in Anspruch. Der Einspruch französischer Stellen, es handle sich um französischen Kunstbesitz, wurde von der deutschen Militärverwaltung abgelehnt.