Freitag,
10. Februar 1933
Dienstverbot für Hermann Badt durch Reichskommissar Franz von Papen
Mit dem Verbot setzte Franz von Papen der politischen Karriere Hermann Badts ein endgültiges Ende. Als Grundlage für das Dienstverbot berief sich von Papen auf die vier Tage zuvor erlassene Notverordnung des Reichspräsidenten. Durch sie wurde die preußische Regierung unter dem sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Otto Braun ein für allemal entmachtet.
Bereits durch den sogenannten »Preußenschlag« am 20. Juli 1932 war die preußische Regierung gestürzt worden. Ihre Befugnisse waren auf den neu ernannten Reichskommissar von Papen übergegangen. Ministerialdirektor Hermann Badt hatte daraufhin als Bevollmächtigter der Preußischen Regierung Verfassungsklage vor dem Staatsgerichtshof eingereicht – jedoch ohne Erfolg.
Das Dienstverbot war erst der Beginn. Die neuen nationalsozialistischen Machthaber sorgten für die systematische Ausschaltung ihrer politischen Gegner. In Folge der »Reichstagsbrandverordnung« vom 28. Februar kam es zu Massenverhaftungen. Als Hermann Badt erfuhr, dass die Gestapo nach ihm fahndete, sah er sich gezwungen, Berlin zu verlassen. Am 10. März gelang ihm auf Skiern die Flucht über das Riesengebirge nach Krummhübel. Dort wurde er schon von seiner Frau und seinen drei Kindern erwartet. Gemeinsam reisten sie am 9. April Richtung Palästina weiter.
Lea Weik