Der Anfang vom Ende des deutschen Judentums

1933

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Montag,
10. Juli 1933

Aufforderung an Arthur Daniel, seine Notariatsakten abzugeben

Arthur Daniel (1866–1933) steht vor einem Scherbenhaufen: Seit Beginn seines Studiums 1887 hatte er sich der Jurisprudenz gewidmet, ein Vierteljahrhundert in Berlin als Rechtsanwalt gearbeitet und seit 1925 war er auch als Notar tätig gewesen. Vor zwei Monaten ist dem 67-jährigen nun seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und zum Notariat entzogen worden. Vergeblich hat er in den vergangenen Wochen um seine Wiederzulassung gekämpft. Das Berufsverbot bedeutet für Daniel den »vollständigen Ruin«.

In den Berliner Amtsstuben geht derweil alles seinen behördlichen Gang. Am 10. Juli teilt der Amtsgerichtsdirektor von Charlottenburg dem »Notar a. D.« lapidar mit, dass er die »Notariatsakten und Register, das Verwahrungsbuch, die Siegel und Matrizen der Siegelpresse sowie die Wechselprotestakten« abzuliefern habe. Grundlage sei das Preußische Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (PrFGG), dessen Artikel 102 die Verwahrungspflicht der Notariatsakten im Falle des Ausscheidens, des Todes oder der Versetzung eines Notars regelt.

Arthur Daniel scheint zu diesem Zeitpunkt noch zu glauben, dass die nationalsozialistische Regierung nur eine vorübergehende Erscheinung ist und das gegen ihn verhängte Berufsverbot wieder aufgehoben wird. Er kommt der Aufforderung zunächst nicht nach und beruft sich auf Artikel 97 des Gesetzes, das die Verwahrung der Akten »im Falle vorübergehender Behinderung des Notars« regelt. Auch aus gesundheitlichen Gründen sei es ihm zurzeit nicht möglich, der Aufforderung Folge zu leisten.

Nach wiederholten Mahnungen schaltet sich am 10. Oktober der Landgerichtspräsident ein und fordert Daniel »letztmalig« auf, »innerhalb von 10 Tagen bei Vermeidung von Zwangsmassnahmen für die Ablieferung der Akten pp. Sorge zu tragen«. Nach dieser Drohung gibt Daniel auf und liefert die Notariatsakten und die übrigen Utensilien ab. Damit ist der Fall für den Amtsgerichtsdirektor von Charlottenburg erledigt. Arthur Daniel stirbt wenige Wochen später, am 4. Dezember in Berlin.

Jörg Waßmer

Kategorie(n): Berlin | Berufsverbot | Juristen
Aufforderung an Arthur Daniel, seine Notariatsakten abzugeben, Brief des Amtsgerichtsdirektors von Berlin-Charlottenburg, 10. Juli 1933.
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