Donnerstag,
7. September 1933
Bescheinigung für Hans Wilk über seine Haftzeit im Konzentrationslager Oranienburg
Als man dem Kaufmann Hans Wilk (1909–1970) am 7. September 1933 eine Bescheinigung über seine Haft im Konzentrationslager Oranienburg aushändigte, lagen über 50 Tage Gefangenschaft hinter ihm. Anders als bei den meisten Häftlingen, die in den ersten Monaten des Jahres 1933 in Oranienburg interniert wurden, war der Grund für seine Verhaftung nicht die Mitgliedschaft in einer demokratischen oder linken Partei. Er wurde vielmehr beschuldigt, seinem Bruder, dem Kommunisten Alfred Wilk, geholfen zu haben, nach Frankreich zu fliehen.
Der Rabbiner Max Abraham (1904–1977) war zur gleichen Zeit Häftling in Oranienburg und beschreibt in einem Bericht über seine Haftzeit, wie er Hans Wilk in einer Arrestzelle, dem sogenannten Bunker, begegnete: »In Oranienburg gab es fünf solcher Zellen, ein und zwei Meter im Geviert, mit steinernen Wänden, fensterlos, mit drei fingerbreiten Luftlöchern, auf dem steinernen Boden nichts als eine dünne Strohschütte. Ich erfuhr, wer meine Mitarrestanten waren. Die Kaufleute Wilk und Goldschmidt (…) lagen mit mir in Bunker 5. [Sie] kamen gleich am Tage ihrer Einlieferung in die Arrestzellen.«
Es ist nicht bekannt, wie lange Hans Wilk im Bunker bleiben musste. Bis zum Ende seiner Haft im KZ Oranienburg war er der sogenannten »Judenkompanie« des Lagers zugeteilt, die nur für die härtesten und schlimmsten Arbeiten herangezogen wurde.
Doch die Leidenszeit von Hans Wilk war mit dem 7. September nicht zu Ende. Er wurde nämlich nicht entlassen, sondern ins niedersächsische Papenburg und von dort aus weiter in eines der »Emslandlager« für politische Häftlinge deportiert.
Michaela Roßberg