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Benutzungs­ordnung

Für Archiv und Bibliothek des Jüdischen Museums Berlin

Wenn Sie dieser Benutzungsordnung zustimmen, können Sie sich für die Einsicht von Archivbeständen sowie Rara-Beständen der Bibliothek online anmelden.

§ 1 Benutzungsberechtigung

1) Die Benutzung von Archivgut des Jüdischen Museums Berlin (einschließlich des Leo Baeck Instituts und der Wiener Library) sowie von Rara-Beständen der Bibliothek des Jüdischen Museums Berlin ist schriftlich zu beantragen.

2) In dem Benutzungsantrag ist folgendes anzugeben:

  • Name, Vorname und Anschrift der Antragsteller*in;
  • Name, Vorname und Anschrift der Auftraggeber*in, wenn die Benutzung im Auftrag erfolgt;
  • Benutzungsvorhaben und Thema der Arbeit mit zeitlicher und sachlicher Eingrenzung;
  • Benutzungszweck; bei Benutzung zu wissenschaftlichen Zwecken ist die Art der geplanten Arbeit und die institutionelle Verbindung, bei Studien und Prüfungsarbeiten die Hochschule und der Name des*der Betreuer*in anzugeben;
  • Bezeichnung der gewünschten Archivalien, sofern möglich;
  • Absicht der Veröffentlichung.

3) Die Nutzungsgenehmigung durch das Archiv bzw. die Bibliothek des Jüdischen Museums Berlin wird dem*der Antragsteller*in schriftlich oder mündlich erteilt. Sie gilt nur für das im Benutzungsantrag angegebene Benutzungsvorhaben und für den angegebenen Benutzungszweck. Die Nutzungsgenehmigung kann mit Auflagen versehen werden.

4) Benutzer*innen haben sich auf Verlangen auszuweisen.

§ 2 Benutzung im Lesesaal

1) Archiv- und Bibliotheksgut wird nach vorangehender Beratung zur Benutzung im öffentlichen Lesesaal des Jüdischen Museums Berlin zu den festgelegten Öffnungszeiten im Original oder in Kopie vorgelegt.

2) Benutzer*innen verpflichten sich, das vorgelegte Material in den Benutzungsräumen zu belassen, die innere Ordnung des Archivguts zu bewahren und es mit größter Sorgfalt zu behandeln, es nicht zu beschädigen, zu verändern oder in seinem Erhaltungszustand zu gefährden. Die Entfernung von Bestandteilen des Archiv- und Bibliotheksguts (Blätter, Zettel, Siegel, Briefmarken usw.) wie auch das Einlegen von Zetteln (Klebezetteln) und das Anbringen von Vermerken, Unterstreichungen oder sonstigen Eintragungen sind nicht gestattet. Archivalien und Bücher dürfen nicht als Schreib- oder Durchzeichnungsunterlage verwendet werden. Bei der Arbeit mit Archivgut dürfen keine Kugelschreiber etc., sondern nur Bleistifte verwendet werden. Die Verwendung von elektronischen Schreibgeräten ist erlaubt.

3) Garderobe und Taschen müssen in den Schließfächern deponiert werden. Das Personal des Lesesaals kann die Benutzer*innen auffordern, den Inhalt von Aktenmappen, Handtaschen und ähnlichen Behältnissen vorzuzeigen.

§ 3 Reproduktion und Nachbildungen

1) Ein Anspruch auf die Herstellung von Reproduktionen besteht nicht. Reproduktionen von Archiv- und Bibliotheksgut werden nur angefertigt, wenn eine Gefährdung oder Schädigung des Materials ausgeschlossen werden kann und wenn das Format des Materials eine geeignete Reproduktion zulässt. Allein das Archiv entscheidet über die geeigneten Reproduktionsverfahren.

2) Reproduktionen von Archivgut werden im Rahmen der bestehenden technischen und personellen Möglichkeiten von Mitarbeiter*innen des Jüdischen Museums Berlin selbst hergestellt.

3) Von jeder Handschrift darf nicht mehr als 1/3 reproduziert werden. Die Reproduktion bestimmter Materialien bedarf der schriftlichen Zustimmung der Stifter*in bzw. der Autor*in des Dokuments.

4) Reproduktionen dürfen nur mit Genehmigung des Archivs und nur zu dem angegebenen Zweck veröffentlicht, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Die Angabe des Archivs des Jüdischen Museums Berlin, die Archivsignatur und ein Hinweis auf die Veröffentlichungs- und Vervielfältigungsrechte des Archivs des Jüdischen Museums Berlin (bzw. des Leo Baeck Instituts und der Wiener Library) sind stets anzugeben.

§ 4 Einschränkungen, Versagung und Entzug der Nutzung

Das Archiv kann die Benutzung versagen, wenn

  • eine Verletzung der Interessen des Jüdischen Museums Berlin und/oder des Leo Baeck Instituts sowie der Wiener Library droht,
  • Urheber- und Persönlichkeitsschutzrechte sowie schutzwürdige Belange Dritter verletzt werden,
  • der Erhaltungszustand des Archivguts gefährdet wird,
  • Archivgut aus dienstlichen Gründen oder wegen gleichzeitiger anderweitiger Benutzung nicht verfügbar ist,
  • der*die Benutzer*in gegen die Benutzungsordnung verstoßen oder die erteilten Auflagen nicht eingehalten hat.

§ 5 Ausleihe

1) Die Ausleihe von Archiv- und Bibliotheksgut zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere für Ausstellungen, ist unter bestimmten Bedingungen und Auflagen möglich. Archiv- und Bibliotheksgut kann nicht von Privatpersonen ausgeliehen werden, die Benutzung ist ausschließlich im Lesesaal möglich.

2) Archiv- und Bibliotheksgut kann nur zu Ausstellungszwecken ausgeliehen werden, wenn der Ausstellungszweck nicht durch Reproduktionen oder Nachbildungen erreicht werden kann und wenn der Schutz des Archiv- und Bibliotheksguts gewährleistet ist.

3) Aus dienstlichen Gründen kann ausgeliehenes Archiv- und Bibliotheksgut jederzeit zurückgefordert werden.

4) Über die Ausleihe von Archiv- und Bibliotheksgut ist zwischen dem Archiv bzw. der Bibliothek des Jüdischen Museums Berlin und der entleihenden Institution ein Leihvertrag abzuschließen.

§ 6 Sperrfristen

1) Archivgut, welches bei seiner Entstehung nicht zur Veröffentlichung bestimmt wurde, ist, wenn nicht anders vereinbart, für die Dauer von 30 Jahren seit seiner Entstehung von der Benutzung ausgeschlossen. Über Ausnahmen im Einzelfall entscheidet das Archiv des Jüdischen Museums Berlin.

2) Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht, darf, wenn nicht anders vereinbart, erst zehn Jahre nach dem Tode des Betroffenen durch Dritte benutzt werden. Ist das Todesdatum nicht festzustellen, endet die Sperrfrist 90 Jahre nach der Geburt. Ist auch das Geburtsdatum unbekannt, endet die Sperrfrist 70 Jahre nach Entstehung der Unterlagen. Ausnahmen bedürfen der Einwilligung der Angehörigen.

§ 7 Belegexemplar

Benutzer*innen sind verpflichtet, von jeder Veröffentlichung, die durch die wesentliche Verwendung von Archivgut des Jüdischen Museums Berlin angefertigt worden ist, dem Archiv ein kostenloses Belegexemplar zu überlassen. Dies gilt sowohl für Monografien als auch für Beiträge in Sammelbänden, Katalogen, Zeitschriften und Zeitungen. Auch von nichtveröffentlichten Arbeiten, wie Diplomarbeiten, Magisterarbeiten, Examensarbeiten, Dokumentationen usw., ist ein Belegexemplar abzugeben. Diese Arbeiten dürfen vom Archiv des Jüdischen Museums Berlin ohne die Zustimmung des*der Benutzer*in nur zur Erschließung von Archivgut verwendet, nicht aber anderen Personen zur Einsicht überlassen werden.

Blick in den Gang zwischen zwei Buchregalreihen in einer Bibliothek

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HörMahl: Feinkost für die Ohren – Podcast über Rahel Varn­hagen, Lina Morgen­stern und weitere schreibende Frauen, 2021–2022
Siehe auch
Judaica-Portal – mit Beständen unserer Bibliothek
Zeitschriftendaten­bank (ZDB) – Zeitschriften, Zeitungen und Datenbanken in deutschen und österreichischen Bibliotheken recherchieren, darunter auch unsere Periodika
Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) – unsere Digitalisate sind auch hier zugänglich
Arbeitsgemeinschaft Jüdische Sammlungen
Bestände der Bibliothek – in unseren Online-Sammlungen
Literatur
Kinder- und Jugend­literatur

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