Verhandlungen der Constituirenden Versammlung des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes (1872)
Digitalisate zum Deutsch-Israelitischen Gemeindebund
Der Deutsch-Israelitische Gemeindebund gründete sich 1869 in Leipzig. Er war die erste deutschlandweite Organisation der jüdischen Gemeinden und damit ein Vorgänger des Zentralrats der Juden in Deutschland. Auf der konstituierenden Versammlung am 14. April 1872 wurden zahlreiche Themen diskutiert, die die Gemeinden damals beschäftigten: das Verhältnis der reformjüdischen Gemeinden zur Neo-Orthodoxie, die Gleichstellung des jüdischen mit dem christlichen Religionsunterricht, die Einwanderung osteuropäischer Jüdinnen*Juden und die sogenannte „Wanderbettelei“. Eine Grußadresse an den Reichskanzler Fürst Bismarck demonstrierte das neue Selbstbewusstsein der jüdischen Gemeinschaft, nachdem das Gesetz über die Gleichberechtigung der Konfessionen 1871 die letzten Einschränkungen der staatsbürgerlichen Gleichheit im gesamten Kaiserreich beseitigt hatte.
Nach seinem Umzug von Leipzig nach Berlin 1882 konzentrierte sich der Gemeindebund auf die Unterstützung des Verwaltungs-, Wohlfahrts- und Bildungswesens der Gemeinden. Seit der Jahrhundertwende versuchte er, die staatliche Anerkennung als Gesamtorganisation durch eine neue Gemeindeverfassung in Preußen zu erreichen, was jedoch nicht gelang. In der Weimarer Republik verlor der Gemeindebund an Einfluss auf die jüdischen Organisationspläne, so dass er bei der Gründung der Reichsvertretung der deutschen Juden 1933 keine Rolle mehr spielte.
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