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Ketubba/Ehe­vertrag

Eine Ketubba ist ein jüdischer Ehevertrag. Das Wort Ketubba ist Hebräisch und bedeutet Geschriebenes. Der Ehevertrag regelt mit der Heirat verbundene Rechte und Pflichten für Bräutigam und Braut. Neben den finanziellen Regelungen hält er die Namen und Daten des Brautpaares, Daten zur Eheschließung und die Namen zweier Zeugen fest.

Die Ketubba schützt die Frau bei Scheidung oder Tod des Mannes durch einen festgehaltenen finanziellen Betrag und hielt das Eigentum der Frau fest. Seit dem 5. Jahrhundert v. d. Z. sind Ketubbot (Plural von Ketubba) bekannt. Der älteste erhaltende Text stammt aus der Zeit um 440 v. d. Z. aus Ägypten.

Im Laufe der Zeit entwickelten sich regional unterschiedliche Ketubbot. Ihre Blütezeit erlebte die Ketubba als reich illustrierter künstlerisch sehr wertvoller Vertrag im 17. und 18. Jahrhundert mit floralen und geometrischen Mustern, illustriert mit Motiven aus biblischen Geschichten oder geschmückt mit Textbändern und Familienwappen. So wurde die Ketubba ein Vorzeigeobjekt, das während der Hochzeitszeremonie vorgelesen und hochgehalten wurde.

Bis heute werden im orthodoxen Judentum traditionelle Ketubbot in aramäischer Sprache verfasst. Im liberalen Judentum gibt es keine einheitliche Regelung zu Ketubbot. Verkürzte Versionen sind üblich, die eher auf Hebräisch und oft zusätzlich in der Sprache des Landes verfasst sind, in der das Brautpaar lebt. Auch enthalten sie keine finanziellen Regelungen mehr. Für die meisten Mitglieder liberaler jüdischer Gemeinden bedeutet die Ketubba heute nichts anderes als das Wahren einer schönen Tradition.

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