Diese dekorative aufklappbare Schmuckkarte erhielten Friedrich und Anneliese Samson zur Geburt ihrer ersten Tochter Gabriele, die am 4. März 1933 in Berlin das Licht der Welt erblickte. Der Karte war ursprünglich ein Geschenkgutschein über 3 Reichsmark beigefügt, der gültig wurde, wenn die Eltern ein Sparbuch für das Kind anlegten und selbst 1 Reichsmark einzahlten. Die Karte zieren Berliner Sehenswürdigkeiten, unter anderem das Brandenburger Tor, der Gendarmenmarkt, der Dom, das Alte Museum und das Rote Rathaus. Mit derartigen Werbekampagnen sollte die Spartätigkeit der Bevölkerung angeregt werden. Ob Gabrieles Eltern den Gutschein einlösten, ist nicht bekannt.
Für die nationalsozialistische Wirtschaftspolitik waren die Sparkassen, die über die weitaus meisten Kunden verfügten, von besonderem Interesse. Schließlich brachten sie zum großen Teil das für die Aufrüstung und später für die Kriegsfinanzierung benötigte Kapital ein. Auch an dem in großem Umfang betriebenen widerrechtlichen Einzug des Vermögens der jüdischen Bevölkerung waren die Sparkassen von Anfang an beteiligt.
Gabriele Samson galt nach den nationalsozialistischen Rassegesetzen als Halbjüdin. Ihr jüdischer Vater Friedrich Samson wurde in der Reichspogromnacht am 9. November 1938 verhaftet und ins Konzentrationslager Sachsenhausen gebracht. Unterdessen beschlagnahmten die Nationalsozialisten seine Firma für Schaufensterfiguren.
Nach seiner Freilassung emigrierte die Familie Samson im Juni 1939 nach Schweden. Im Gepäck war auch die Karte der Sparkasse, deren Bildmotive an ihre Heimatstadt erinnerten.
Lea Weik
Geschenk der Sparkasse Berlin
für Gabriele Samson
geboren am 4. März 1933 in Berlin
Dieses Erinnerungsblatt mit dem beigefügten Gutschein über drei Reichsmark ist ein Geschenk der Sparkasse der Stadt Berlin für jedes Kind, das in Berlin das Licht der Welt erblickt.
Nimm diese Gabe mit einem Gruß zu Deinem Lebensmorgen, sie soll Dir Grundlage u. Anregung zu weiterem Sparen sein.
Der Gutschein wird mit 3 Reichsmark angerechnet bei Anlegung eines Sparbuches für das Kind und Zuzahlung von mindestens einer Reichsmark. Er verliert nach Ablauf von drei Jahren nach der Ausstellung seine Gültigkeit. Die erste Einlage bleibt in Höhe von drei Reichsmark bis zum vollendeten 14. Lebensjahre des Kindes gesperrt, ausgenommen bei früherem Wegzuge von Berlin oder im Sterbefalle.
Was du ausgibst nützt den andern
Was du sparst vermehrt sich dir