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Die Sammlung Ismar Littmann

Gesetz über Einziehung von Erzeugnissen entarteter Kunst

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Gesetz über Einziehung von Erzeugnissen entarteter Kunst
Berlin, 31. Mai 1938 Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1938, Teil I (Ausschnitt)

Am 30. Juni 1937 ordnete Joseph Goebbels (1897-1945) die Beschlagnahme von Kunstobjekten in Museumsbesitz für die geplante Ausstellung »Entartete Kunst« an. In der Berliner Nationalgalerie wurden u.a. Bilder aus der Sammlung Littmann ausgewählt, die durch die Gestapo dort hin gelangt waren. Am 31. Mai 1938 wurde die Beschlagnahme-Aktion mit dem »Gesetz über die Einziehung von Erzeugnissen entarteter Kunst« zusätzlich legitimiert. Aufgrund dieses Gesetzes war es Museen nach Kriegsende nicht möglich, die bei ihnen beschlagnahmten Werke zurückzufordern.