Kaschrut/Speisegesetze
Das hebräische Wort Kaschrut bedeutet „rituelle Eignung“ und bezeichnet die jüdischen Speisegesetze. Sie beziehen sich auf die Zubereitung, Lagerung und den Genuss von Lebensmitteln sowie die Schlachtung der zum Verzehr bestimmten Tiere. Was nach der Kaschrut gegessen werden darf, wird als „koscher“ bezeichnet. Lebensmittel, die nicht koscher sind, heißen „trefe“.
Verzehr und Schlachtung von Tieren
Koschere Tiere sind zum Beispiel solche, die wiederkäuen und gespaltene Hufe haben. Dazu gehören Kühe und Schafe. Sie müssen nach bestimmten Vorgaben geschächtet werden. Schweine hingegen sind dieser Definition zufolge nicht koscher. Tiere, die im Wasser leben, müssen Flossen und Schuppen haben, um gegessen werden zu dürfen. Entsprechend sind Garnelen, Schrimps und Tintenfische genauso wenig koscher wie der Aal, der im Lauf der Evolution seine Flossen verloren hat.
Trennung von Milch und Fleisch
Eine andere Regel bezieht sich auf den Verzehr von Milch und Fleisch. In der Tora steht, dass das Böcklein nicht in der Milch der Mutter gekocht werden soll. Auf diesem Gebot beruht die Vorschrift der Kaschrut, dass Milch und Fleisch nicht zusammen gelagert, zubereitet und gegessen werden sollten. Lebensmittel, die weder fleischig (basari) noch milchig (chalawi) sind, gelten als neutral (parve) und dürfen zu allen Speisen gegessen werden.
Speisen für bestimmte Feiertage
Viele traditionelle Speisen stehen im Zusammenhang mit Feiertagen und werden nur an diesen gegessen, auf manche Speisen muss man an bestimmten Feiertagen verzichten, z.B. soll während des Pessach-Festes nur ungesäuertes Brot gegessen werden, also Brot, das nicht mit Sauerteig hergestellt wurde.
Dialogische Vortragsreihe: Koscher to Go – Perspektiven auf religiöse Speisevorschriften (5)