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Ent­eig­nung („Ari­sie­rung“)

Der NS-Begriff „Arisierung“ bezeichnet den Vorgang der Enteignung des Besitzes von Jüdinnen*Juden, also deren Unternehmen, Geschäfte, Haus- und Grundeigentum sowie Aktien, Barvermögen, und die Übereignung an nichtjüdische (im nationalsozialistischen Sprachgebrauch „arische“) Privatleute, Firmen oder an den Staat. 
 

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