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NS-Raubgut

Der Begriff „NS-Raubgut“ wird als Kurz­form für „NS-verfolgungs­­bedingt entzogene Kultur­­güter“ verwendet. 

Nach den 1998 verabschiedeten Washing­toner Prinzipien sind öffentliche Institutionen verpflichtet, zu prüfen, ob ihre Sammlungen solche ihren Vor­besitzer*innen geraubte Objekte enthalten. Ist dies der Fall, sind sie angehalten, die recht­mäßigen Eigen­tümer*innen zu ermitteln und mit ihnen gemeinsam nach „fairen und gerechten Lösungen“ zu suchen.

Washingtoner Prinzipien

Zum Originaltext (auf Englisch)

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