NS-Raubgut
Der Begriff „NS-Raubgut“ wird als Kurzform für „NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter“ verwendet.
Nach den 1998 verabschiedeten Washingtoner Prinzipien sind öffentliche Institutionen verpflichtet, zu prüfen, ob ihre Sammlungen solche ihren Vorbesitzer*innen geraubte Objekte enthalten. Ist dies der Fall, sind sie angehalten, die rechtmäßigen Eigentümer*innen zu ermitteln und mit ihnen gemeinsam nach „fairen und gerechten Lösungen“ zu suchen.