Von den Kuhpocken bis zu Covid-19
Impfbescheinigungen aus rund 200 Jahren in unserem Archiv
Als Mitte des 14. Jahrhunderts in Europa die Pest grassierte, versuchte sich die Bevölkerung mit Tüchern vor dem Gesicht zu schützen, mit duftenden Kräutern und Rosenwasser. Eine wirksame Behandlungsmethode gab es nicht, auch wenn man mithilfe von Aderlass und Brechmitteln hoffte, die Krankheitserreger aus dem Körper befördern zu können. Im Verlauf der Epidemie setzte man auf Isolierung der Kranken, kennzeichnete ihre Häuser oder zwang sie, in Unterkünfte außerhalb der Städte zu ziehen. Ein Drittel der damaligen europäischen Bevölkerung starb an der Pest.
Doch nicht nur die Krankheit grassierte, sondern auch Verschwörungstheorien. Man beschuldigte vor allem Jüdinnen*Juden, den „Schwarzen Tod“ zu verursachen. Der Vorwurf der Brunnenvergiftung führte vielerorts zu mörderischen Pogromen.
Uns begleitet nun seit einem Jahr das Virus Covid-19 als hochansteckende Infektionskrankheit, die sich innerhalb weniger Monate über den Erdball verbreitet und bisher mehr als 5,5 Millionen Tote gefordert hat (Stand Januar 2022). Gleichzeitig stilisieren sich einige Impfgegner*innen und Corona-Leugner*innen zu Opfern, imaginieren sich als Anne Frank oder heften sich einen Judenstern mit dem Aufdruck „ungeimpft“ an.
Die Erforschung und Produktion von Impfstoffen und ihre Verabreichung seit Dezember 2020 haben uns Archivar*innen Dokumente in Erinnerung gerufen, die in vielen unserer Familiensammlungen überliefert und plötzlich von ganz aktueller Bedeutung sind: Impfbescheinigungen.
Die Entwicklung von Impfstoffen
Die Entwicklung von Impfverfahren und wirksamen Impfstoffen, wie wir sie heute kennen, beginnt erst Ende des 18. Jahrhunderts mit einem Wirkstoff gegen die damals weit verbreiteten Pocken. Die Entdeckung von Bakterien und Viren als Krankheitserregern ermöglichte im Laufe der weiteren Medizingeschichte die Herstellung von Impfstoffen auch gegen Cholera, Diphterie, Masern, Tollwut oder Typhus.
Die Zahl der Infektionskrankheiten ist groß, es tauchten in der Vergangenheit immer wieder neue Erreger auf, und nicht gegen alle konnte die Wissenschaft wirksame Mittel finden. Von 1918 bis 1920 erkrankten in mehreren Wellen weltweit ca. 500 Millionen an der „Spanischen Grippe“, von denen schätzungsweise zwischen 50 und 100 Millionen starben. Einen Impfstoff gegen die Krankheit gab es nicht. In den 1980er Jahren hörte man erstmals von AIDS, und noch heute wird an einem Impfstoff geforscht, der gegen eine HIV-Infektion schützt .
Jüdische Haltungen zum Impfen
Das Judentum stand und steht der Impfung gegen ansteckende Krankheiten sehr offen gegenüber, denn jüdisches Gesetz fordert, das eigene Leben und das der anderen zu schützen. Bereits vor mehr als 100 Jahren stellte der US-amerikanische Arzt und Anthropologe Maurice Fishberg (1872–1934), der selbst Jude war, in der Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden fest:
„Tatsächlich ist es jedem Arzt, der Erfahrungen an Juden besitzt, wohlbekannt, daß sie immer bereit sind, von irgendeiner neuen Methode der Vorbeugung oder Behandlung von Krankheiten Nutzen zu ziehen. Es gibt so gut wie gar keine Impfgegner unter ihnen, noch irgend welche andere Art von Aberglauben, die sie veranlassen könnte, den Impfungsversuchen der Sanitätsbehörden zu widerstreben. Ferner ist die jüdische Geistlichkeit immer dafür, ärztliche Dinge den Ärzten zu überlassen.“ (Beitrag „Die angebliche Rassen-Immunität der Juden“, 1908)
Selbstverständlich gibt es Jüdinnen*Juden, die sich nicht impfen lassen, aber eine dezidierte Ablehnung des Impfwesens per se blieb und bleibt die Ausnahme.
Die historische Bedeutung von Impfbescheinigungen
Dass Impfbescheinigungen die Jahrzehnte hindurch so zahlreich erhalten geblieben sind, zeugt davon, wie wichtig diese Dokumente in ihrer Entstehungszeit waren, nicht zuletzt, da im Deutschen Reich seit 1874 eine Impfpflicht gegen Pocken herrschte, die in der Bundesrepublik erst 1976 aufgehoben wurde. In der DDR galt die Impfflicht sogar bis zu deren Auflösung und ihrem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland 1990.
Das sorgfältige Aufbewahren von Impfbescheinigungen diente als Nachweis, dass man der gesetzlichen Pflicht Genüge getan hatte. Sie mussten häufig vor Aufnahme in die Volksschule vorgelegt werden. In einem Schüler*innenverzeichnis der Jüdischen Schule zu Emden, das zwischen 1890 und 1940 geführt wurde, ist auch das Impfdatum aller Schüler*innen feinsäuberlich vermerkt.
Aber auch bei der Emigration, insbesondere in der NS-Zeit, konnten sie von entscheidender Bedeutung sein. Denn häufig war der Nachweis einer Impfung Voraussetzung für den Erhalt eines Einreisevisums. Eine Impfung und die dazugehörige Impfbescheinigung konnten also auch im übertragenen Sinne lebensrettend sein.
Das Reichsimpfgesetz von 1874
Am 8. April 1874 wurde mit dem Reichsimpfgesetz die Impfpflicht im Deutschen Reich eingeführt. Vorausgegangen waren 1870 und 1873 große Pockenepidemien. Fortan war die Pocken-Schutzimpfung verpflichtend für Kinder „vor Ablauf des auf das Geburtsjahr folgenden Kalenderjahres“ und eine Wiederimpfung im zwölften Lebensjahr vorgeschrieben. Bei Nichtbeachtung drohte den Erziehungsberechtigten eine Geldstrafe oder sogar Haft. Die Impfung war kostenlos.
Im Archiv bewahren wir aus dem gesamten Reichsgebiet Impfbescheinigungen zu diesen Pocken-Schutzimpfungen auf: Die Formulare ähneln sich meist, können aber je nach Region und Zeit variieren. Für die erste Impfung von Kleinkindern war das Formular in der Regel rot, für die Wiederimpfung grün. Zumeist steht der Name des*der Geimpften, das Geburtsdatum und das Datum der Impfung sowie der Name der impfenden Ärzt*innen auf den Dokumenten.
Die ältesten Impfbescheinigungen
Die älteste Impfbescheinigung in unserem Bestand ist lange vor der Einführung der Impfflicht entstanden. 1844 erhielt Salomon Pollak, gebürtig aus Proßnitz in Mähren (tschech. Prostějov), ein „Kuhpockenimpfungs-Zeugnis“ ausgestellt.
„Kuhpocken“ befallen keineswegs nur Rinder, wie der Name nahelegt, sondern auch andere Säugetiere und sogar Menschen können daran erkranken. Sie sind jedoch für den Menschen weitgehend ungefährlich. Der englische Arzt Edward Jenner (1749–1823) fand heraus, dass Menschen durch die Injektion von Kuhpocken-Viren gegen die tödlichen normalen Pocken-Viren immunisiert werden.
Diese Methode wandte er 1796 erstmalig an und nannte sie „Vakzination“, abgeleitet vom lateinischen Wort „vacca“ für die Kuh. Im Habsburgerreich fand diese Methode rasch Verbreitung, und auch in anderen Ländern lieferte sie einen wichtigen Baustein für die flächendeckende Bekämpfung der Pocken. Dank dieser Impfung ist die Krankheit heute weltweit ausgerottet.
Salomon Pollak hatte die Impfung bereits am 30. Juli 1818 verabreicht bekommen, doch der spätere Medizinstudent benötigte offenbar nachträglich diese Bescheinigung im Zusammenhang mit der Ausübung des Arztberufs. Die „echten Kuhpocken“, die man ihm zur Immunisierung gegen die normalen Pocken injiziert hatte, habe er „ordentlich überstanden“, heißt es in dem Dokument. Da Injektionsspritzen erst 30 Jahre später Verbreitung fanden, wurde bei Pollak 1818 bei der Impfung noch die Haut aufgeritzt und der Impfstoff direkt in die Wunde eingebracht.
Jüdische Impfärzt*innen
Ein Großteil der Impfbescheinigungen in unserem Archiv ist von jüdischen (Impf-)Ärzten ausgestellt. Sie enthalten insofern nicht nur Informationen über die Geimpften, aus deren Nachlass sie stammen, sondern sie sagen auch etwas über die berufliche Tätigkeit der Ärzte aus.
Daneben sind in den Familiennachlässen auch weitere Dokumente der impfenden Mediziner überliefert. Sie finden sich unter all den Ausbildungs- bzw. Berufspapieren der jüdischen Ärzte, deren Leben im Archiv dokumentiert sind.
Im Ersten Weltkrieg
Auch in den Soldbüchern von deutsch-jüdischen Soldaten, die im Ersten Weltkrieg kämpften, finden sich immer wieder Hinweise auf Impfungen. Denn in den Massenheeren verbreiteten sich Infektionskrankheiten unter den Soldaten schnell – trotz des Ausbaus von Quarantänestationen, Epidemie-Spitälern oder Desinfektionsanstalten.
Emigrationspapiere
Für die Emigration in andere Länder benötigte man in der Regel neben vielen anderen Dokumenten auch eine Impfbescheinigung. Im Handbuch für die jüdische Auswanderung, 1938 im Philo-Verlag erschienen, widmen sich gleich mehrere Lexikoneinträge dem „Impfschutz“, der „Impfung“ und der „Schutzimpfung“. Dort heißt es:
„Pocken-S[chutzimpfung] f[ür] d[ie] meisten Auswanderungsländer verlangt. Cholera- u[nd] Typhus-S[chutzimpfung] bei Leben in od[er] Reisen durch verseuchtes Gebiet ratsam.“
Abschnitt aus dem Zertifikat (Transkription und Übersetzung)
קרנטינה
1)
כל עולה מקבל זריקות נגד טיפוס ונגד אבעבועות (מזריקה נגד אבעבועות פטורים אם יש תעודה המוכיחה שהרכיבו לעולה אבעבעות בחו"ל בתוך 3 השנים האחרונות ושהזריקה נקלטה אז).**)
2)
אם עפ"י פקודת הרופא הממשלתי בחוף א"י נערכת קרנטינה לעולים, שבאו באותה האניה – צריכים העולים להוציא לפני כניסתם לקרנטינה את החפצים הנחוצים ביותר (לבנים יכו') מפני שאת יתר החפצים יוכלו לקבל רק למחרת או אחרי צאתם מהקרנטינה.
Quarantäne
1) Jeder Einwanderer erhält Injektionen gegen Typhus und Pocken (eine Injektion gegen Pocken wird ausgenommen, wenn eine Bescheinigung vorliegt, aus der hervorgeht, dass der Einwanderer im Ausland in den letzten 3 Jahren gegen Pocken geimpft wurde und die Injektion gewirkt hat). **)
2) Wenn auf Anordnung des Regierungsarztes an der Küste von Eretz Israel eine Quarantäne für Einwanderer durchgeführt wird, die auf demselben Schiff angekommen sind, müssen die Einwanderer die wichtigsten Gegenstände (Wäsche usw.) mitnehmen, bevor sie die Quarantäne antreten, da die restlichen Gegenstände erst am nächsten Tag oder nach der Quarantäne empfangen werden können.
In den Einwandererzertifikaten für Palästina wurde sogar vermerkt, dass alle Einwander*innen bei Ankunft im Britischen Mandatsgebiet eine Impfung gegen Typhus und Pocken erhalten. Bei Vorlage einer innerhalb der vorangegangenen drei Jahren ausgestellten Impfbescheinigung entfiel diese Zwangsimpfung. Dies war der Fall bei Heinz Katz (1902–1969), der sich in Darmstadt am 18. Juli 1935 gegen beide Krankheiten impfen ließ, wie ihm auf zwei „Amtsärztlichen Zeugnissen“ formlos bescheinigt wurde. Kurz darauf emigrierte er mit seiner Ehefrau nach Palästina.
Edith Adler (1913–?), die mit ihrem Ehemann nach Argentinien auswandern wollte, wurde vom Gesundheitsamt Frankfurt am Main bescheinigt, dass sie
„[...] nicht an ansteckender Krankheit, noch an Geisteskrankheit, Lepra, Elefantiasis, Krebs, Tuberkulose leidet; nicht blind oder stumm ist, noch Anzeichen einer Lähmung hat, die sie arbeitsunfähig macht“.
Am 22. Dezember 1938 wurde Edith Adler „gegen Pocken geimpft“. Nachdem sie im März 1939 im Krankenhaus der Israelitischen Gemeinde Frankfurt auch „gegen Typhus geimpft“ worden war, emigrierte sie über Frankreich nach Bolivien. In La Paz wurde die 26-Jährige im Oktober 1939 erneut gegen „Viruela“ (Pocken) geimpft.
In Schanghai
Aus dem Exil in Schanghai besitzen wir überproportional viele Impfdokumente, mehr als aus anderen Exilländern. Dies mag damit zusammenhängen, dass fast alle dorthin Geflüchteten nach Ende des Zweiten Weltkrieges in andere Länder weiter emigrierten, eine kleine Anzahl kehrte sogar nach Deutschland zurück.
Die Impfbescheinigungen, alle nach Ende des Krieges ausgestellt, wurden deshalb als Teil der Emigrationspapiere aufbewahrt und waren besonders wichtig. Dass sie auch teilweise als amtliche Ausweisdokumente galten, wird im Falle der Dokumente aus Schanghai besonders deutlich. Hier sind sogar Passfotos eingeklebt und sie wurden eigenhändig unterschrieben.
Geimpfte Soldaten
Zu deutsch-jüdischen Soldaten, die in alliierten Armeen im Zweiten Weltkrieg gegen das nationalsozialistische Deutschland kämpften, haben wir sehr viel weniger Dokumente als zum Militärdienst im Ersten Weltkrieg. Aber von Rudolf Mariam (1912–2002), 1938 in die USA emigriert, ist ein „Immunization Register“ überliefert. Als Angehöriger der US-Army wurde ihm bescheinigt, dass er gegen „Smallpox“ (Pocken), „Triple Typhoid“, „Tetanus“ und „Yellow Fever“ (Gelbfieber) geimpft war.
Aus dem Jahr 1958 datiert der Militärausweis des gebürtigen Berliners Willi Löhr (geb. 1937), dessen Mutter in Auschwitz ermordet worden war. Er war Mitte der 1950er Jahre nach Israel ausgewandert und diente dort in der Armee. In seinem Ausweis sind neben seiner Blutgruppe auch verschiedene Impfungen verzeichnet.
Impfscheine als allgemeingeschichtliche Zeugnisse
Impfbescheinigungen sind nicht nur wichtige historische Zeugnisse der Medizingeschichte. Sie können auch individuelle biografische Informationen enthalten. So ist bei dem 12-Jährigen Jonni Teicher (1924–2017) aus Berlin bei seiner Wiederimpfung am 19. Mai 1936 als Impfbezirk die „Private Volksschule der Jüdischen Gemeinde“ angegeben. Dies ist der einzige erhaltene Beleg, dass er diese Schule besuchte.
Impfscheine aus der NS-Zeit bezeugen auch häufig die Diskriminierung und Verfolgung, denen Jüdinnen*Juden ausgesetzt waren: Als Familie Gumpert aus Breslau (poln. Wrocław) sich mit Blick auf ihre bevorstehende Emigration am 2. Februar 1939 in ihrer Heimatstadt „gegen Pocken“ impfen ließ, wurden nicht nur die Zwangsnamen „Israel“ bzw. „Sara“ auf den Bescheinigungen hinzugefügt, sondern die Dokumente erhielten auch den aufgestempelten Hinweis, dass ihr jüdischer Arzt „Dr. Israel Martin Biberstein“ nur „zur ärztlichen Behandlung ausschließlich von Juden berechtigt“ sei. Der Stempel ist mit einem Judenstern versehen.
Die medizinische Versorgung im Ghetto
Eine besondere Rolle in unserem Bestand nehmen Impfbescheinigungen ein, die im Ghetto Theresienstadt ausgestellt wurden. Die „Impfkarten“ enthalten neben dem Namen auch die Transportnummer des oder der dorthin Deportierten.
Eigentlich lag es durchaus im Interesse des Regimes, dass in Theresienstadt, wie auch in anderen Ghettos und Lagern, Infektionskrankheiten grassierten, an denen viele Gefangene starben.
Das Ghetto Theresienstadt diente jedoch eine Zeitlang als Vorzeigelager, um die internationale Öffentlichkeit und die besuchenden Delegationen des Roten Kreuzes zu täuschen. In diesem Zusammenhang wurde hier auch geimpft. Berta Richter überlebte die Haft und starb 1959 im Alter von 85 Jahren.
Covid-19 heute
Und heute? Covid-19 ist auch für das Leben von Juden*Jüdinnen und ihre religiöse Praxis eine „Zumutung“. Während des ersten Shutdowns waren z. B. zeitweilig keine Gottesdienste mehr möglich. Darüber hinaus werfen die Hygieneregeln eine Reihe von Fragen auf. Dürfen beispielsweise Mesusot an den Eingangstüren berührt bzw. geküsst werden? Heute rufen deutsche und europäische Rabbiner*innen zur Impfung gegen Covid-19 auf. Und auch der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, der Arzt Dr. Josef Schuster, spricht sich für die Impfung aus.
Da das Archiv des Jüdischen Museum Berlin nicht nur Dokumente aus der Vergangenheit, sondern auch zum gegenwärtigen Leben von Jüdinnen*Juden aufbewahrt, ist es gut möglich, dass wir irgendwann auch einen Nachweis der Impfung gegen Covid-19 in unserem Bestand haben werden.
Die Mitarbeiter*innen des Archivs, die ihrer eigenen Impfung entgegensehen!
Zitierempfehlung:
Die Mitarbeiter*innen des JMB-Archivs (2021/22), Von den Kuhpocken bis zu Covid-19. Impfbescheinigungen aus rund 200 Jahren in unserem Archiv.
URL: www.jmberlin.de/node/7775
Blick hinter die Kulissen: Anekdoten und spannende Funde bei der Arbeit mit unseren Sammlungen (21)